VW Werbung – Golf 3 Oma-Auto ist nicht immer so toll

Geschrieben am 24. Januar 2012 – 22:34 | by gebrauchterpkw |

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Kann ich vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens zurücktreten weil das Auto nicht verkehrssicher ist?

Geschrieben am 8. Oktober 2011 – 00:47 | by gebrauchterpkw |

Frage von mshawadi: Kann ich vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens zurücktreten weil das Auto nicht verkehrssicher ist?
Ein Privat-Privat Kaufvertrag kommt zustande, wobei der Verkäufer versichert, das Auto sei fahrbereit. Nach Anmeldung und Versicherung des PKWs wurden erhebliche Mängel festgestellt, TÜV Plakette wurde entzogen und das Auto darf nicht mehr gefahren werden. Der Verkäufer will meinen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptieren. Kann ich eine Anklage gegen ihn erheben?
Danke für die vielen schnellen Antworten :)

- Bei der Probefahrt konnte keine Mängel feststellen (Laie).
- Kaufvertrag ist ohne Gewährleistung. “Gekaugt wie gesehen” war kein Bestandteil.
- Dass der V bewusst die Mängel verschwiegen hat kann ich nicht beweisen, aber das Auto ist wirklich nicht brauchbar. Es gibt Zeugen für seine Aussage.

Beste Antwort:

Answer by Zack hier bin ich
Anklage erhebt in DL nur der Staatsanwalt. Du kannst Anzeige wegen Betruges stellen und Klagen. Die Klage hätte in deinem Fall sicherlich Erfolg.
Mfg

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